Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der NÖ Bauordnung für NÖ) und Vorlage einer Bestätigung der NÖ Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Grundsteuer-Einhebungsverband Land um Laa

Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr

Stadtplatz 43
2136 Laa an der Thaya
+43 2522 2501-26
+43 2522 84983
grundsteuer.laa@aon.at

 

Zuständig